Zur Finanzierung zivilgesellschaftlicher Projekte und Start-Ups kommt eine Finanzierung aus dem Umkreis in Betracht, als Ergänzung zu klassischen Bankkrediten. Hier gilt es verschiedene Vorschriften zu beachten, um zu vermeiden unerlaubtes Bankgeschäft zu betreiben oder gegen sonstige Vorschriften des Kleinanlegerschutzgesetzes zu verstoßen.
Gerne berate ich Sie zu den Möglichkeiten der gemeinschaftsgetragenen Finanzierung über Finanzierungsinstrumente, die zu Ihrem Vorhaben und zu Ihrem Umkreis passen (z.B. Gestaltung von Direktkrediten, Genussrechte, Beteiligungen).
Seit Juli 2017 gilt für eingetragene Genossenschaften eine gesetzlich verankerte Ausnahmevorschrift für die Einwerbung von Darlehen von den Mitgliedern zum Zwecke der Investition. Soweit bestimmte Vor-gaben beachtet werden, besteht hierdurch ein weiter Freiraum. Bei Fragen berate ich gerne.
Gemeinsam mit der Stiftung trias habe ich eine grundlegende Informationsbroschüre zur Finanzierung zivilgesellschaftlicher Projekte erstellt. Die Broschüre kann bei der Stiftung bezogen werden. Sie bietet einen Überblick über die Möglichkeiten der gemeinschafts-getragenen Finanzierung unter Berücksichtigung des Kleinanleger-schutzgesetzes.
Seit Juli 2015 ist das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten, mit dem insbesondere das Vermögensanlagegesetz geändert wurde. Durch die Neuerungen gehen einige Formen der Direktfinanzierung nicht mehr so wie früher. Gleichzeitig hat das Gesetzt jedoch auch Freiräume geschaffen. Gerne berate ich Sie hierzu.